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Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung

Nordmazedonien

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Als Staatsbürger Nordmazedoniens wurde während Ihrer Beschäftigung in Deutschland monatlich ein Prozentsatz Ihres Bruttogehalts als Rentenversicherungsbeitrag zur Sicherung Ihrer Altersrente an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Aber was passiert mit Ihren Beiträgen, nachdem Sie Deutschland verlassen haben? Können Sie Ihre Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung zurückfordern?

 

Das Sozialgesetzbuch (§210 SGB IV) regelt die Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung. Nach Ihrem Wegzug aus Deutschland werden Beiträge auf Antrag erstattet, wenn ...

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a) Sie (wo Sie jetzt leben) kein Recht auf freiwillige (Weiter-)Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung haben und

b) seit Ihrer letzten Rentenbeitragszahlung in Deutschland mindestens 24 Monate vergangen sind.

 

Während b relativ einfach zu erfüllen ist, legt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Nordmazedonien und Deutschland fest, von wo aus nordmazedonische Staatsbürger sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern dürfen. Denn wer sich freiwillig versichern darf, ist nicht berechtigt, eine Beitragserstattung zu erhalten. 

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Deutsche Rentenversicherung Bund  | Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung | Alle Rechte vorbehalten

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Nordmazedonien regelt diese Frage:

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Als Staatsbürger Nordmazedoniens dürfen Sie sich nach Wegzug aus Deutschland freiwillig versichern, wenn sie Ihren Wohnsitz im Gebiet EU, EWR, CH oder Vereinigtes Königreich haben.

 

Leben Sie außerhalb dieses Gebiets, dürfen Sie sich nur dann freiwillig versichern, wenn Sie bereits mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben. Mit 60 Monatsbeiträgen haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente erlangt, die Deutsche Rentenversicherung nennt das "allgemeine Wartezeit erfüllen". Sobald Sie das Deutsche Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie eine Rente beantragen - aber Sie haben kein Recht auf Beitragserstattung. 

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Nordmazedonier haben hingegen Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung, wenn weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt wurden. 

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Haben Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monatsbeiträge) erfüllt, dann dürfen Sie sich von überall auf der Welt aus freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie haben "Recht auf freiwillige Versicherung", um Ihre deutsche Altersrente zu maximieren. Aber: Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung.

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Faustregel für die Beitragserstattung:  

Eine Beitragserstattung für Sie ist nur möglich, wenn Sie weniger als 5 Jahre lang Rentenbeiträge in Deutschland gezahlt haben. Ansonsten besteht keine Möglichkeit zur Beitragserstattung.

 

Sie können lediglich Ihre zukünftigen Rentenzahlungen dadurch erhöhen, dass Sie weiterhin freiwillige Versicherungsbeiträge zahlen und ihre Altersrente beantragen, wenn Sie das Rentenalter erreicht haben (65-67 Jahre, abhängig von Ihrem Geburtsjahr). Sie haben das Recht auf freiwillige Versicherung von überall auf der Welt.

 

GermanyPensionRefund.com hilft Ihnen dabei, eine unkomplizierte, schnelle und sichere Beitragserstattung zu erhalten, sofern weniger als 5 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt wurden und seit Ihrer letzten Beitragszahlung in Deutschland mindestens 24 Monate vergangen sind.

Wie viel kann ich von der Deutschen Rentenversicherung zurückverlangen?

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Während Sie in Deutschland beschäftigt waren, wurden 9,3%* von Ihrem Bruttogehalt bis zu einem Maximalbetrag (Beitragsbemessungsgrenze) an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Als Nicht-EU-Bürger können Sie Ihre Beiträge nach Wegzug aus Deutschland zurückfordern, sofern Sie dazu berechtigt sind.

 

Unser kostenloser Erstattungsrechner gibt Ihnen sofort eine Schätzung Ihres möglichen Erstattungsbetrags. um eine Einschätzung Ihrer möglichen Prämienrückerstattung zu erhalten.

 

* Aktueller Kurs seit 2018, abweichend in Vorjahren

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Deutsche Rentenbeitragsrückerstattung

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Dank jahrelanger Erfahrung wissen wir genau, wie wir die Bearbeitungszeit Ihrer Beitragserstattung beschleunigen können und stellen sicher, dass Sie eine reibungslose und unkomplizierte Prämienrückerstattung genießen

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Wir sind für Sie da. 

Unser Unternehmen wurde 2007 in Berlin gegründet, wo sich auch die Zentrale der Deutschen Rentenversicherung befindet. Somit agieren wir in direkter Nähe, was für Ihre Beitragserstattung viele Vorteile mit sich bringt. 

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Unsere Servicegebühr ist erfolgsbasiert und wird erst fällig, wenn Sie Ihre Erstattung bereits erhalten haben. Wir berechnen keine Vorabgebühren oder Mindestgebühren. Über Ihre Möglichkeiten zur Beitragserstattung beraten wir Sie kostenlos. 

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Wir kümmern uns um Ihre komplette Beitragserstattung - unkompliziert, schnell und sicher. Lehnen Sie sich entspannt zurück bis Ihr Erstattungsbetrag direkt auf Ihr Konto überwiesen ist. 

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