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German Pension Refund for Kosovar Citizens

Thousands of Kosovar citizens have worked in Germany over the years — whether in construction, hospitality, seasonal work, or professional roles. What many don’t know is that you may be eligible to get your German pension contributions refunded if you now live outside of Europe. 

The system in Germany is designed to reimburse non-EU nationals under specific conditions. That money could still be yours — and we’re here to help you get it back.

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Anspruch auf deutsche Rentenrückerstattung für Kosovo-Bürger

Als albanischer Staatsbürger wurde während Ihrer Beschäftigung in Deutschland monatlich ein Prozentsatz Ihres Bruttogehalts als Rentenversicherungsbeitrag zur Sicherung Ihrer Altersrente an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Aber was passiert mit Ihren Beiträgen, nachdem Sie Deutschland verlassen haben? Können Sie Ihre Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung zurückfordern?

 

Das Sozialgesetzbuch (§210 SGB IV) regelt die Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung. Nach Ihrem Wegzug aus Deutschland werden Beiträge auf Antrag erstattet, wenn ...

a) Sie (wo Sie jetzt leben) kein Recht auf freiwillige (Weiter-)Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung haben und

b) seit Ihrer letzten Rentenbeitragszahlung in Deutschland mindestens 24 Monate vergangen sind.

 

Während b relativ einfach zu erfüllen ist, legt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Albanien und Deutschland fest, von wo aus albanische Staatsbürger sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern dürfen. Denn wer sich freiwillig versichern darf, ist nicht berechtigt, eine Beitragserstattung zu erhalten. 

Anspruch auf deutsche Rentenrückerstattung für Kosovo-Bürger

Als albanischer Staatsbürger wurde während Ihrer Beschäftigung in Deutschland monatlich ein Prozentsatz Ihres Bruttogehalts als Rentenversicherungsbeitrag zur Sicherung Ihrer Altersrente an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Aber was passiert mit Ihren Beiträgen, nachdem Sie Deutschland verlassen haben? Können Sie Ihre Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung zurückfordern?

 

Das Sozialgesetzbuch (§210 SGB IV) regelt die Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung. Nach Ihrem Wegzug aus Deutschland werden Beiträge auf Antrag erstattet, wenn ...

a) Sie (wo Sie jetzt leben) kein Recht auf freiwillige (Weiter-)Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung haben und

b) seit Ihrer letzten Rentenbeitragszahlung in Deutschland mindestens 24 Monate vergangen sind.

 

Während b relativ einfach zu erfüllen ist, legt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Albanien und Deutschland fest, von wo aus albanische Staatsbürger sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern dürfen. Denn wer sich freiwillig versichern darf, ist nicht berechtigt, eine Beitragserstattung zu erhalten. 

Können Kosovo-Bürger eine Erstattung ihrer deutschen Rentenbeiträge verlangen?

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Nach der Ausreise aus Deutschland haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen Deutschen  die Pension  erstatten, wenn ...

a) Sie dürfen keine deutschen Rentenbeiträge mehr zahlen (freiwillige Versicherung)  wo Sie derzeit wohnen und ...  


b) seit der letzten Rentenbeitragszahlung in Deutschland sind mindestens 24 Monate vergangen.

Ob Sie sich freiwillig versichern dürfen (a), richtet sich nach dem Abkommen mit Ihrem Heimatland.

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien regelt diese Frage:

Als Staatsbürger Albaniens dürfen Sie sich nach Wegzug aus Deutschland freiwillig versichern, wenn sie Ihren Wohnsitz im Gebiet EU, EWR, CH oder Vereinigtes Königreich haben.

 

Leben Sie außerhalb dieses Gebiets, dürfen Sie sich nur dann freiwillig versichern, wenn Sie bereits mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben. Mit 60 Monatsbeiträgen haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente erlangt, die Deutsche Rentenversicherung nennt das "allgemeine Wartezeit erfüllen". Sobald Sie das Deutsche Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie eine Rente beantragen - aber Sie haben kein Recht auf Beitragserstattung. 

Albaner haben Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung, wenn weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt wurden. 

Haben Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monatsbeiträge) erfüllt, dann dürfen Sie sich von überall auf der Welt aus freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie haben "Recht auf freiwillige Versicherung", um Ihre deutsche Altersrente zu maximieren. Aber: Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung.

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien regelt diese Frage:

Als Staatsbürger Albaniens dürfen Sie sich nach Wegzug aus Deutschland freiwillig versichern, wenn sie Ihren Wohnsitz im Gebiet EU, EWR, CH oder Vereinigtes Königreich haben.

 

Leben Sie außerhalb dieses Gebiets, dürfen Sie sich nur dann freiwillig versichern, wenn Sie bereits mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben. Mit 60 Monatsbeiträgen haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente erlangt, die Deutsche Rentenversicherung nennt das "allgemeine Wartezeit erfüllen". Sobald Sie das Deutsche Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie eine Rente beantragen - aber Sie haben kein Recht auf Beitragserstattung. 

Albaner haben Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung, wenn weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt wurden. 

Haben Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monatsbeiträge) erfüllt, dann dürfen Sie sich von überall auf der Welt aus freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie haben "Recht auf freiwillige Versicherung", um Ihre deutsche Altersrente zu maximieren. Aber: Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung.

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien regelt diese Frage:

Als Staatsbürger Albaniens dürfen Sie sich nach Wegzug aus Deutschland freiwillig versichern, wenn sie Ihren Wohnsitz im Gebiet EU, EWR, CH oder Vereinigtes Königreich haben.

 

Leben Sie außerhalb dieses Gebiets, dürfen Sie sich nur dann freiwillig versichern, wenn Sie bereits mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben. Mit 60 Monatsbeiträgen haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente erlangt, die Deutsche Rentenversicherung nennt das "allgemeine Wartezeit erfüllen". Sobald Sie das Deutsche Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie eine Rente beantragen - aber Sie haben kein Recht auf Beitragserstattung. 

Albaner haben Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung, wenn weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt wurden. 

Haben Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monatsbeiträge) erfüllt, dann dürfen Sie sich von überall auf der Welt aus freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie haben "Recht auf freiwillige Versicherung", um Ihre deutsche Altersrente zu maximieren. Aber: Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung.

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien regelt diese Frage:

Als Staatsbürger Albaniens dürfen Sie sich nach Wegzug aus Deutschland freiwillig versichern, wenn sie Ihren Wohnsitz im Gebiet EU, EWR, CH oder Vereinigtes Königreich haben.

 

Leben Sie außerhalb dieses Gebiets, dürfen Sie sich nur dann freiwillig versichern, wenn Sie bereits mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben. Mit 60 Monatsbeiträgen haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente erlangt, die Deutsche Rentenversicherung nennt das "allgemeine Wartezeit erfüllen". Sobald Sie das Deutsche Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie eine Rente beantragen - aber Sie haben kein Recht auf Beitragserstattung. 

Albaner haben Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung, wenn weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt wurden. 

Haben Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monatsbeiträge) erfüllt, dann dürfen Sie sich von überall auf der Welt aus freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie haben "Recht auf freiwillige Versicherung", um Ihre deutsche Altersrente zu maximieren. Aber: Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung.

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Albanien regelt diese Frage:

Als Staatsbürger Albaniens dürfen Sie sich nach Wegzug aus Deutschland freiwillig versichern, wenn sie Ihren Wohnsitz im Gebiet EU, EWR, CH oder Vereinigtes Königreich haben.

 

Leben Sie außerhalb dieses Gebiets, dürfen Sie sich nur dann freiwillig versichern, wenn Sie bereits mindestens 60 Monatsbeiträge geleistet haben. Mit 60 Monatsbeiträgen haben Sie Anspruch auf Regelaltersrente erlangt, die Deutsche Rentenversicherung nennt das "allgemeine Wartezeit erfüllen". Sobald Sie das Deutsche Rentenalter erreicht haben, dürfen Sie eine Rente beantragen - aber Sie haben kein Recht auf Beitragserstattung. 

Albaner haben Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung, wenn weniger als 60 Monatsbeiträge gezahlt wurden. 

Haben Sie die allgemeine Wartezeit (60 Monatsbeiträge) erfüllt, dann dürfen Sie sich von überall auf der Welt aus freiwillig bei der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie haben "Recht auf freiwillige Versicherung", um Ihre deutsche Altersrente zu maximieren. Aber: Sie haben dann keinen Anspruch mehr auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung.

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Kosovo - Agreement
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