German Pension Refund Eligibility |Israel
Als Staatsbürger Israels wurde während Ihrer Beschäftigung in Deutschland monatlich ein Prozentsatz Ihres Bruttogehalts als Rentenversicherungsbeitrag zur Sicherung Ihrer Altersrente an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
Aber was passiert mit Ihren Beiträgen, nachdem Sie Deutschland verlassen haben? Können Sie Ihre Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung zurückfordern?
Das Sozialgesetzbuch (§210 SGB IV) regelt die Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung. Nach Ihrem Wegzug aus Deutschland werden Beiträge auf Antrag erstattet, wenn ...
a) Sie (wo Sie jetzt leben) kein Recht auf freiwillige (Weiter-)Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung haben und
b) seit Ihrer letzten Rentenbeitragszahlung in Deutschland mindestens 24 Monate vergangen sind.
Während b relativ einfach zu erfüllen ist, legt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Israel und Deutschland fest, von wo aus Staatsbürger Israels sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern dürfen. Denn wer sich freiwillig versichern darf, ist nicht berechtigt, eine Beitragserstattung zu erhalten.
Deutsche Rentenversicherung Bund | Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung | Alle Rechte vorbehalten
Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung?
Diese Frage beantwortet das Sozialversicherungsabkommen, das Israel mit Deutschland unterzeichnet hat.
Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Israel und Deutschland sagt:
Als israelischer Staatsbürger können Sie nach der Ausreise aus Deutschland freiwillige Rentenbeiträge zahlen, wenn Sie in der EU, im EWR, in der CH, im Vereinigten Königreich oder im Vereinigten Königreich wohnen Sie zurück nach Israel ziehen. In diesem Fall können Sie keine Rückerstattung erhalten.
Wenn Sie weltweit außerhalb von Israel, EU, EWR, CH oder UK leben, wie zum Beispiel in den USA, können Sie sich Ihre deutschen Rentenbeiträge zurückerstatten lassen.
Faustregel für die Beitragserstattung:
Sie können Ihre Beiträge nur zurückerstattet bekommen, wenn Sie derzeit außerhalb der EU, des EWR, der CH, des Vereinigten Königreichs und wohnhaft sind auch außerhalb von Israel , in jedem anderen Land weltweit. Es spielt keine Rolle, wie lange Sie zum deutschen System beigetragen haben.
GermanyPensionRefund.com ist die beste Wahl, um Ihre deutschen Rentenbeiträge zurückerstatten zu lassen: sicherer, schneller und effizienter internationaler Service für Rentenrückerstattung.
Wie viel kann ich von der Deutschen Rentenversicherung zurückverlangen?
Während Sie in Deutschland beschäftigt waren, wurden 9,3%* von Ihrem Bruttogehalt bis zu einem Maximalbetrag (Beitragsbemessungsgrenze) an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.
Als Nicht-EU-Bürger können Sie Ihre Beiträge nach Wegzug aus Deutschland zurückfordern, sofern Sie dazu berechtigt sind.
Unser kostenloser Erstattungsrechner gibt Ihnen sofort eine Schätzung Ihres möglichen Erstattungsbetrags. um eine Einschätzung Ihrer möglichen Prämienrückerstattung zu erhalten.
* Aktueller Kurs seit 2018, abweichend in Vorjahren
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Unser Service ist unkompliziert, schnell und sicher.
Dank jahrelanger Erfahrung wissen wir genau, wie wir die Bearbeitungszeit Ihrer Beitragserstattung beschleunigen können und stellen sicher, dass Sie eine reibungslose und unkomplizierte Prämienrückerstattung genießen.
Wir sind für Sie da.
Unser Unternehmen wurde 2007 in Berlin gegründet, wo sich auch die Zentrale der Deutschen Rentenversicherung befindet. Somit agieren wir in direkter Nähe, was für Ihre Beitragserstattung viele Vorteile mit sich bringt.
Unsere Servicegebühr ist erfolgsbasiert und wird erst fällig, wenn Sie Ihre Erstattung bereits erhalten haben. Wir berechnen keine Vorabgebühren oder Mindestgebühren. Über Ihre Möglichkeiten zur Beitragserstattung beraten wir Sie kostenlos.
Wir kümmern uns um Ihre komplette Beitragserstattung - unkompliziert, schnell und sicher. Lehnen Sie sich entspannt zurück bis Ihr Erstattungsbetrag direkt auf Ihr Konto überwiesen ist.
Kostenlose Beratung
Wir beraten kostenlos, um gemeinsam mit Ihnen herauszufinden, ob auch Sie Anspruch auf Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung haben.
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