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German Pension Refund Eligibility |Morocco 

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Als marokkanischer Staatsbürger wurde während Ihrer Beschäftigung in Deutschland monatlich ein Prozentsatz Ihres Bruttogehalts als Rentenversicherungsbeitrag zur Sicherung Ihrer Altersrente an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Aber was passiert mit Ihren Beiträgen, nachdem Sie Deutschland verlassen haben? Können Sie Ihre Beiträge von der Deutschen Rentenversicherung zurückfordern?

 

Das Sozialgesetzbuch (§210 SGB IV) regelt die Beitragserstattung von der Deutschen Rentenversicherung. Nach Ihrem Wegzug aus Deutschland werden Beiträge auf Antrag erstattet, wenn ...

a) Sie (wo Sie jetzt leben) kein Recht auf freiwillige (Weiter-)Versicherung bei der Deutschen Rentenversicherung haben und

b) seit Ihrer letzten Rentenbeitragszahlung in Deutschland mindestens 24 Monate vergangen sind.

 

Während b relativ einfach zu erfüllen ist, legt das Sozialversicherungsabkommen zwischen Marokko und Deutschland fest, von wo aus marokkanische Staatsbürger sich in der Deutschen Rentenversicherung freiwillig versichern dürfen. Denn wer sich freiwillig versichern darf, ist nicht berechtigt, eine Beitragserstattung zu erhalten. 

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Deutsche Rentenversicherung Bund  | Die deutsche gesetzliche Rentenversicherung | Alle Rechte vorbehalten

Freiwillige Versicherung oder Beitragserstattung? 

Das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und Marokko regelt diese Frage:

Als chilenischer Staatsbürger haben Sie das Recht auf eine deutsche freiwillige Versicherung nach dem Verlassen Deutschlands, wenn Sie noch in der EU, im EWR, in CH oder im britischen Raum wohnen.

Wenn Sie diesen Bereich verlassen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine deutsche freiwillige Versicherung.  

Mit anderen Worten, als marokanischer Staatsbürger haben Sie Anspruch auf eine deutsche Rentenrückerstattung, wenn Sie außerhalb des oben genannten Gebiets wohnen und seit der Zahlung Ihres letzten Beitrags 24 Monate vergangen sind. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.

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Faustregel für die Beitragserstattung:  

Sie können sich Ihre deutschen Rentenbeiträge zurückerstatten lassen, wenn Sie außerhalb der EU, des EWR, der CH oder des Vereinigten Königreichs leben.

Ansonsten gibt es keine Möglichkeit einer deutschen Rentenrückerstattung, Sie können Ihre Altersrente erhöhen, indem Sie freiwillige Beiträge zahlen und Ihre Altersleistungen beantragen, wenn Sie das deutsche Rentenalter erreichen (65-67 Jahre, abhängig von Ihrem Geburtsjahr).

GermanyPensionRefund.com wird Ihnen helfen, eine sichere, schnelle und effiziente Rückerstattung Ihrer deutschen Rentenbeiträge zu erhalten, wenn Sie außerhalb der EU, des EWR, des EWR, der CH oder UK leben und seit Ihrer letzten Beitragszahlung in Deutschland 24 Monate vergangen sind.

Wie viel kann ich von der Deutschen Rentenversicherung zurückverlangen?

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Während Sie in Deutschland beschäftigt waren, wurden 9,3%* von Ihrem Bruttogehalt bis zu einem Maximalbetrag (Beitragsbemessungsgrenze) an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt.

 

Als Nicht-EU-Bürger können Sie Ihre Beiträge nach Wegzug aus Deutschland zurückfordern, sofern Sie dazu berechtigt sind.

 

Unser kostenloser Erstattungsrechner gibt Ihnen sofort eine Schätzung Ihres möglichen Erstattungsbetrags. um eine Einschätzung Ihrer möglichen Prämienrückerstattung zu erhalten.

 

* Aktueller Kurs seit 2018, abweichend in Vorjahren

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Deutsche Rentenbeitragsrückerstattung

Unser Service ist unkompliziert, schnell und sicher

Dank jahrelanger Erfahrung wissen wir genau, wie wir die Bearbeitungszeit Ihrer Beitragserstattung beschleunigen können und stellen sicher, dass Sie eine reibungslose und unkomplizierte Prämienrückerstattung genießen

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Unser Unternehmen wurde 2007 in Berlin gegründet, wo sich auch die Zentrale der Deutschen Rentenversicherung befindet. Somit agieren wir in direkter Nähe, was für Ihre Beitragserstattung viele Vorteile mit sich bringt. 

Unsere Servicegebühr ist erfolgsbasiert und wird erst fällig, wenn Sie Ihre Erstattung bereits erhalten haben. Wir berechnen keine Vorabgebühren oder Mindestgebühren. Über Ihre Möglichkeiten zur Beitragserstattung beraten wir Sie kostenlos. 

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